Zu den Eckpfeilern unserer freiheitlichen Ordnung zählen die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Diese Freiheiten sind aber nicht unbegrenzt. Verletzungen der Persönlichkeitsrechte oder die Verbreitung von Verleumdungen und Falschbehauptungen sind weder von der Meinungsfreiheit noch von der Pressefreiheit gedeckt.
Das Presserecht befasst sich mit der Zulässigkeit von Äußerungen und Bildern in den öffentlichen Medien. Dieses umfasst nicht nur die klassischen Printmedien, Rundfunk und Fernsehen, sondern auch Äußerungen in Online-Publikationen. Gegen unzulässige Äußerungen hat der Betroffene verschiedene presserechtliche Ansprüche, z.B. eine Anspruch auf Gegendarstellung, Unterlassung oder Schadensersatz.
Im Gegenzug hat ein Medienunternehmen ein berechtiges Interesse an der Veröffentlichung eines aufwendig recherchierten Artikels. Hierbei ist nicht nur zu beachten, ob Persönlichkeitsrechte des Betroffenen durch die Berichterstattung verletzt werden und die erforderlichen Einwilligigungen zur Veröffentlichung von Bildern und Fotos vorliegen. Darüber hinaus müssen Medienunternehmen auch den richtigen Umgang mit Werbeanzeigen und im Vertrieb gewährleisten, um Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
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