Keine erfolgreiche Internetseite kommt ohne Bilder aus. Aber auch Kataloge, Nachrichten und Werbungen sind ohne Illustrationen, Grafiken und Fotos nicht vorstellbar. Bilder, Fotos und Videos steigern ohne Zweifel die Attraktivität von Online- und Printangeboten. Oder können Sie sich eBay Angebote ohne Fotos des Verkaufsartikels vorstellen?
Ein gutes Foto oder eine markante Grafik mit einem hohen Widererkennungswert kann also "Gold wert sein". Doch nicht jeder macht sich die Mühe, ein eigenes Foto oder Bild zu erstellen. Gerade im Internet ist es Alltag, dass fremde Bilder mittels "Copy and Paste" kopiert und für eigene Internetseiten benutzt werden. Aber Vorsicht, ein derartiger "Bilderklau" ist kein Kavaliersdelikt, sondern grundsätzlich ein erhebliche Urheberverletzung! Die Verwendung von fremden Fotos oder Bildern bedarf immer die Zustimmung des Urhebers. Gerade bei Fotos gilt dieser Grundsatz sowohl bei hochwertigem Bildermaterial als auch bei simplen "Schnappschüssen".
Der Urheber eines geschützten Bildes oder Fotos ist der unbefugten Verwertung seines Werkes nicht schutzlos ausgeliefert, zumal es technisch problemlos möglich ist, das Kopieren nachzuvollziehen und zu beweisen. Der Rechteinhaber kann die Verwendung des Bildes entweder nachträglich gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung genehmigen oder den Verletzer zur Unterlassung und zur Zahlung eines Schadensersatzes in Anspruch nehmen.
Im Gegenzug sollte bei der Gestaltung von Katalogen oder Internetseiten stets darauf geachtet werden, dass bei einer Verwendung von Bildern nicht fremde Urheberrechte verletzt werden. Vor einer Nutzung von fremden Bildern sollte man sich daher möglichst das schriftliche Einverständnis des Urhebers vorlegen lassen, um teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen des Nutzungsberechtigten zu vermeiden.
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