Unter dem Begriff "Handelsrecht" versteht man insbesondere die speziellen privatrechtlichen Regelungen, die bei Geschäften mit Kaufleuten zur Anwendung kommen. In Ergänzung zu den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches werden in den handelsrechtlichen Bestimmungen die Eigenheiten der kaufmännischen Praxis besonders berücksichtigt. Beispielsweise enthält das Handelsgesetzbuch (HGB) besondere Bestimmungen zur Formfreiheit und zügigen Abwicklung von Geschäften, den Grundssatz der Entgeltlichkeit oder die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern.
In unserer Praxis vertreten wir sowohl Kleinunternehmer als auch Mittelsstandsbetriebe, so dass uns die kaufmännischen Gepflogenheiten und Besonderheiten sehr gut bekannt sind. Zu unseren Beratungsfeldern gehören daher auch
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