Design egal in welcher Form ist extrem arbeits- und zeitaufwendig und besitzt einen hohen wirtschaftlichen Wert. Als Beispiel sei hier nur die Automobilindustrie zu nennen, bei der der das
Aussehen eines Fahrzeug oder von einzelnen Fahrzeugteilen prägender und unverwechselbare Bestandteil des Werkes darstellen. Der Ärger ist nur verständlich, wenn das mit viel Mühe, Kreativität und
Kosten erstellte Design durch Dritte unbefugt verwendet oder gar weiter vermarktet wird. Die Nachahmung von künstlerischen Arbeiten ist gerade im digitalen Zeitalter sehr leicht geworden und leider
nutzen viele Menschen diese Möglichkeiten, die einem das Internet sowie die elektronische Bearbeitungsmöglichkeiten bieten.
Das Aussehen eines Designs ist individuell, und trägt die persönliche Handschrift des Designers. Eine Fälschung ist oft nur schwer zu erkennen, doch es ist möglich. Manche "Design-Diebe" machen sich
noch nicht mal die Mühe, das Design zu verändern. So ist die Nachahmung, oder die Weiterverwendung relativ einfach nachvollziehbar.
Welche Rechte Designer überhaupt besitzen, wie es mit dem Urheber- und Markenrecht aussieht, wissen leider nur wenige Künstler. Es gibt kaum verständliche Texte zum Thema Designrecht zu finden, auch
im Internet sind diesbezüglich wichtige Informationen rar gesät. Oft wird nur auf die Pflichten eines Designers/Künstlers hingewiesen. Über das Designrecht finden sich aber nur spärliche
Informationen. Damit sich Designer und Künstler in ihrem Recht unterstützt und informiert fühlen können, sollten sie unbedingt den Rat eines Experten suchen. Ich biete Ihnen, als Spezialist für
gewerblichen Rechtsschutz umfassende Beratung in diesem Bereich.