Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist ein von der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführter Titel, der Rechtsanwälten mit besonderen theoretischen und praktischen Qualifikationen in diesem Rechtsgebiet verliehen wird.
Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie die fachlichen Kenntnisse und eine Mindestanzahl von geführten Verfahren im Bereich des Urheber- und Medienrechts nachweisen können.
Für eine Zulassung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sind nach § 14j der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht in den folgenden Bereichen nachzuweisen:
Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Rechtsanwalt Trost im Jahre 2017 aufgrund seiner erfolgreich nachgewiesenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen die Bezeichnung "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" verliehen.