Im Deutschen Zivilrecht greift das Prinzip der Vertragsfreiheit. Allgemein gesprochen. Damit soll gesagt werden, es steht jedem frei, ob er einen Vertrag abschließen möchte, oder nicht.
Allerdings bedeutet Vertragsfreiheit nicht gleich Narrenfreiheit. Soll heißen, im deutschen Recht sind verschiedene Vertragstypen verankert. Damit wären wir bei dem Punkt Pflichten angekommen. Je
nach gewählten Vertragstyp sind diese mit verschiedenen Pflichten verbunden. Beispiel Mietvertrag: Derjenige, der ein Mietobjekt überlässt, muss garantieren, dass dieses bewohnbar ist. Eine
Lückenhaftigkeit eines Vertrages, bzw. der Verstoß gegen grundlegende Rechtsgrundsätze führt - auch wenn dies aus Versehen oder unwissentlich geschieht - zu Geltung der gesetzlichen Vorschriften.
Welche rechtliche Wirkung überhaupt erreicht werden soll, muss in einem Vertrag verständlich beschrieben werden. Vor allem in Verträgen, die sich auf das Marken- und Urheberrecht begründen sind solche Lücken zu beobachten. Das so genannte "Kleingedruckte", sprich, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte man vor Vertragsunterschrift genauestens durchlesen. Diese werden vor allem bei Rechtsgeschäften im Internet einem Vertrag zum Bestandsteil gemacht.
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