Jedes Jahr werden allein in Deutschland bis zu 70.000 Marken neu angemeldet. Zurzeit sind etwas über 1 Million Marken in Deutschland gültig. Schutzfähige Marken sind beispielsweise:
Beim Markenrecht, sowie auch beim Urheberrecht darf nicht nur das Recht in Deutschland genauer unter die Lupe genommen werden, gerade bei Marken muss man auf internationaler Ebene denken und
handeln. Viele Marken werden im Ausland eingetragen, sind somit gesetzlich geschützt und dürfen daher von Dritten nicht oder nur teilweise verwendet werden.
Im Markenrecht kommt es häufig zu diesen Fragen:
Mit dem Urheberrecht wird man in vielen Lebensbereichen und somit auch im Bereich des Internetrecht konfrontiert. Denn noch nie
war es einfacher, im Internet Inhalte, Fotos, Grafiken und andere Medien zu vervielfältigen. Kein Text muss dabei selbst abgetippt werden, die moderen Medien wie Fotos, Grafiken, Musikdateien, Videos
etc. lassen sich mit einigen wenigen Mausklicks auf die eigene Festplatte kopieren und weiterverwenden.
Viele wissen um das Urheberrecht, doch wissen es nicht - oder wollen es nicht wissen - dass dieses Recht gesetzlich geschützt ist. Die Verletzung der Urheberrechte kann hohe Schadensansprüche nach
sich ziehen. Dessen sollte man sich absolut bewusst sein, bevor man die Computermaus zum Komplizen in Sachen Datenklau macht.
Mit dem Urheberrecht werden insbesondere Werke der Literatur, der Kunst und der Wissenschaft geschützt. Der Urheberschutz gilt für den Künstler, wenn es um seine geistige, sowie persönliche Beziehung
zu seinem Werk, bzw. um dessen Nutzung geht. Digitalisierte Werke sind eine leichte und vor allem schnelle Beute, in Zeiten des Internets. Immer mehr Fälle von Urheberverletzungen kommen ans
Tageslicht und die Akten bei den Rechtsanwälten und bei Gericht stapeln sich immer höher.
Das Urheberrecht funktioniert etwas einfacher als das Markenrecht. Der Urheber erhält im allgemeinen automatisch mit der Schaffung des Werkes das alleinige Recht zur Nutzung seiner eigenen Werke.
Anders, als beim Markenrecht, bedarf dies keiner Anmeldung, oder Registrierung. In der Praxis stellen sich in Sachen Urheberrecht meist folgende Fragen:
Urheberrecht, sowie Markenrecht haben einen besonderen Stellenwert, nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich. Ihre Bedeutung erfordert eine frühzeitige Beachtung, sowohl im
Vertragsrecht als auch in der rechtssicheren
Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Marken- und Urheberrecht sollte allerdings nicht nur einen Künstler, sondern auch denjenigen interessieren, der - vielleicht unbedacht - Texte,
Fotos, Grafiken, Software, Musik- oder Videosequenzen etc. aus dem Internet herunterlädt.
In meiner Kanzlei berate ich Sie gerne ausführlich zu diesem Thema. Die rechtssichere Gestaltung von Verträgen sowie von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der erste Schritt in die richtige
Richtung. Ich begleite Sie gerne mit meiner langjährigen Erfahrung in diesem Sektor auf Ihren Weg.