Designer haben es regelmäßig recht schwer, wenn es darum geht, ihre Werke vor unerlaubter Verwendung durch Dritte zu schützen. Ein Design-Recht als solches gibt es zwar nicht direkt, doch
existiert ein Urheberrecht und ein Geschmacksmustergesetz, dass die Rechte und Pflichten von Designern regelt, schützt und einfordert.
Design egal in welcher Form ist extrem arbeits- und zeitaufwendig und besitzt einen hohen wirtschaftlichen Wert. Als Beispiel sei hier nur die Automobilindustrie zu nennen, bei der der das Aussehen
eines Fahrzeug oder von einzelnen Fahrzeugteilen prägender und unverwechselbare Bestandteil des Werkes darstellen. Der Ärger ist nur verständlich, wenn das mit viel Mühe, Kreativität und Kosten
erstellte Design durch Dritte unbefugt verwendet oder gar weiter vermarktet wird. Die Nachahmung von künstlerischen Arbeiten ist gerade im digitalen Zeitalter sehr leicht geworden und leider nutzen
viele Menschen diese Möglichkeiten, die einem das Internet sowie die elektronische Bearbeitungsmöglichkeiten bieten.
Das Aussehen eines Designs ist individuell, und trägt die persönliche Handschrift des Designers. Eine Fälschung ist oft nur schwer zu erkennen, doch es ist möglich. Manche "Design-Diebe" machen sich
noch nicht mal die Mühe, das Design zu verändern. So ist die Nachahmung, oder die Weiterverwendung relativ einfach nachvollziehbar.
Welche Rechte Designer überhaupt besitzen, wie es mit dem Urheber- und Markenrecht aussieht, wissen leider nur wenige Künstler. Es gibt kaum verständliche Texte zum Thema Designrecht zu finden, auch
im Internet sind diesbezüglich wichtige Informationen rar gesät. Oft wird nur auf die Pflichten eines Designers/Künstlers hingewiesen. Über das Designrecht finden sich aber nur spärliche
Informationen. Damit sich Designer und Künstler in ihrem Recht unterstützt und informiert fühlen können, sollten sie unbedingt den Rat eines Experten suchen. Ich biete Ihnen, als Spezialist für
gewerblichen Rechtsschutz umfassende Beratung in diesem Bereich.
Vereinbaren Sie mit mir einen Termin, damit auch Sie sich nicht mehr über dreiste Design-Diebe ärgern müssen. Ich vertrete Sie und Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen Stadium Ihrer
Rechtssache, als auch vor Gericht.