In einem umfangreichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat Rechtsanwalt Trost gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erfolgreich die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in dem ARD-Magazin "FAKT" verfolgt.
Der Mandant wurde von Reportern des Magazins "FAKT" in seiner Privatwohnung aufgesucht und vor laufender Kamera mit dem Vorwurf konfrontiert, dass er angeblich an einer Internet-Verleumdungskampagne gegen einen Tierschutzverein beteiligt gewesen sei. Hierbei wurde der Mandant gegen seinen Willen gefilmt, auf den Aufnahmen war der Mandant eindeutig identifizierbar. Die Bildaufnahmen wurden anschließend in dem ARD-Magazin ausgestrahlt, in der Mediathek der ARD bereit gestellt und auf zahlreichen Internetportalen weiter veröffentlicht. Durch die Bildberichterstattung entstand der Eindruck, dass der Mandant an einer Verleumdungskampagne gegen den Tierschutzverein aktiv beteiligt war und aufgrund seiner Kenntnisse und Kontakte Rufmordkampagnen im Internet steuere. Der Mandant erlitt durch die Berichterstattung erhebliche Schwierigkeiten im Privat- und Berufsleben.
Das Landgericht Hamburg hatte erhebliche Bedenken gegen die Veröffentlichung der Bildaufnahmen und sah hierein eine scherwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mandanten.
Nach §§ 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht kann die Pressefreiheit überwiegen. Die Reporter des "FAKT" Magazin konnten in dem Verfahren aber nicht nachweisen, dass der Mandant mit einer Veröffentlichung seines Bildnisses einverstanden war.
Auf Vorschlag des Gerichtes verpflichtete sich der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) schließlich, die Bildaufnahmen nicht weiter zu veröffentlichen und dem Mandanten eine erhebliche Entschädigung für die erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung zu zahlen.