Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zum Verteilungsplan der VG Wort zurückgewiesen.
In dem Revisionsverfahren ging es um den Entscheid des OLG München vom 17. Oktober 2013, das damals der Klage des Autors Martin Vogel gegen den Verteilungsplan der VG Wort stattgab. Der Wissenschaftsautor hatte sich mit seiner Klage dagegen gewandt, dass die VG Wort die Verleger und Urheberorganisationen an ihren Einnahmen beteiligt und dadurch seinen Anteil an diesen Einnahmen verringert.
Nach dem BGH-Urteil darf die VG Wort keine Einnahmen aus Urheberrechten mehr an die Verlage ausschütten. Das Geld stehe nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich den Autoren zu, entschieden die Karlsruher Richter in dem von der Branche mit Spannung erwarteten Urteil. Für die Verlage ist das eine herbe Niederlage - Jahr für Jahr entgehen ihnen nun Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich. «Damit ist eine jahrzehntelange Praxis der VG Wort hinfällig geworden», sagte der Vorsitzende Richter des zuständigen ersten Senats, Wolfgang Büscher
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Agenturmeldungen vom 21.04.2016