IT-Recht
Das IT-Recht (= Informationstechnologierecht) wird in der Enzyklopädie der Wirtschaftsinformatik als das Recht der elektronischen Datenverarbeitung umschrieben.
Das IT-Recht als relativ neues Rechtsgebiet ist danach ein juristisches Querschnittsgebiet mit vielen Querverweisen in zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Normen. Schwerpunkt des IT-Rechts ist der Schutz von IT-Leistungen und das IT-Vertragsrecht. Daneben berührt das IT-Recht auch Fragen des Datenschutzes, des elektronischen Geschäftsverkehrs, des Rechts der Kommunikationsdienste, des Internetrechts und des Computerstrafrechts.
Aufgrund unserer Kenntnisse im Bereich des Internetrechts, des Telekommunikationsrechts sowie des Computerrechts beraten wir Sie bei Vertragsverhandlungen im Zusammenhang mit Software- und Hardwareprojekten oder bei der Erstellung einer Website. Darüber hinaus sind wir bei Fragen des Datenschutzes behilflich und vertreten Sie im gesamten Bereich des Domainsrechts und des E-Commerce.
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